Beim Hauskauf steht und fällt alles mit dem Kaufvertrag. Darin geregelt sind alle Details rund um den Verkauf – und sowohl Käufer als auch Verkäufer können sich in Zukunft in juristischer Hinsicht darauf berufen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte der Vertrag deshalb mit der nötigen Gewissheit verfasst werden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Makler, wenn noch Unsicherheit herrscht.
Ihre Immobilie in Oberbayern
Kaufverträge bei Immobilien sind deutlich komplexer als bei den meisten anderen Verkäufen. Es gilt, darin alle Details festzuhalten. Dazu gehören natürlich Angaben zu den Vertragsparteien sowie die genaue Beschreibung des betreffenden Objektes. Letzteres umschließt unter anderem auch Informationen aus dem Grundbuch. Ein Auszug aus diesem sollten Sie in jedem Fall beantragen. Des Weiteren wird im Vertrag die Höhe des Kaufpreises sowie die Art der Zahlung verbindlich festgelegt. Für den Fall verspäteter Zahlungen müssen hierin auch Verzugszinsen geregelt werden. Neben den Kosten für die Immobilie selbst, werden im Kaufvertrag auch die Kostenübernahme für den Notartermin, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer festgelegt. Der Notar verwendet Standardformulierungen, die dabei helfen, Fehler – und damit Interpretationsfallen – zu vermeiden.
Verträge für Immobilienkäufe sind in der Praxis sehr umfangreich und beinhalten zahlreiche Details und Eigenheiten. Diese sind für Privatpersonen in der Regel nur schwer vollständig zu erschließen - können jedoch erhebliche Folgen nach sich ziehen. Es ist deshalb für Verkäufer empfehlenswert, den Kaufvertrag vor dem Notartermin mit einem Makler ausführlich zu besprechen. Die Beratung durch einen Profi gibt Ihnen die maximale Sicherheit, alle Feinheiten bedacht zu haben und böse Überraschungen zu vermeiden. Denn sobald ein Notar einen Vertrag erstmal beglaubigt hat, kann dieser so schnell nicht zurückgenommen werden. Ein Makler ist übrigens auch für Käufer sinnvoll. Er kann im Voraus prüfen, ob die Inhalte eines Vertrags für beide Seiten fair sind.
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Noch bevor der erste Vertrag aufgesetzt wird, können Sie für Ihre eigene Sicherheit folgende Vorkehrungen treffen. Es ist sehr zu empfehlen, eine Finanzierungszusage zu einem Immobilienkredit beim Käufer einzuholen. Diese ist aber nicht immer bindend: Achten Sie also darauf, dass es sich um eine feste Zusage über einen Immobilienkredit handelt und dabei nicht Zusätze wie „unter Vorbehalt" vorkommen. Möchte ein Käufer eine Immobilie auf eigene Kosten zahlen, so sollten Verkäufer auf einen Eigenkapitalnachweis bestehen. Als Faustregel gilt dabei, dass der Käufer wenigstens ein Drittel der Kaufsumme selbst aufbringen kann.
Sind sich beide Parteien grundsätzlich einig, so steht in jedem Fall noch ein Notartermin an. Der Notar wird dabei anhand aller Angaben einen Vertragsentwurf aufsetzen, der aber noch nicht bindend ist. Wer mit manchen Passagen nicht einverstanden ist, kann einen Einwand bringen, solange noch keine Unterschrift getätigt wurde. Lassen Sie sich dabei von einem Makler unterstützen, der sich mit allen Feinheiten auskennt und mögliche Unstimmigkeiten sofort erkennt. Wenden Sie sich deshalb an einen Profi und überlassen Sie nichts an Ihrem Kaufvertrag dem Zufall.
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