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Bayrische Immobilien Makler

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie

Mit diesen Nebenkosten müssen Immobilienkäufer rechnen

Dem Kaufpreis kommt beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung eine große Bedeutung zu. Häufig muss er finanziert werden, die Darlehensrate ist dann über viele Jahre hinweg vom Käufer zu zahlen. Der Preis ist aber auch ausschlaggebend für die Höhe der Nebenkosten. Beim Erwerb fallen in der Regel die Notar- und Grundbuchgebühren, die Grunderwerbssteuer und die Maklerprovision an. Sie betragen abhängig vom Bundesland bis zu 12 Prozent des Kaufpreises und sollten bei jeder Kostenermittlung von Beginn an eingerechnet werden. Fragen Sie am besten direkt nach den Kaufnebenkosten in Bayern und lassen Sie sich zu den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten beraten.

  • Nebenkosten Immobilienkauf

Die Beurkundung ist kostenpflichtig

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, muss dazu einen notariellen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abschließen. Der Verkauf muss also bei einem Notar beurkundet werden. Er erstellt zunächst einen Entwurf des Kaufvertrags und gibt danach dem Käufer und dem Verkäufer die Gelegenheit zur Klärung von Rückfragen. Am eigentlichen Beurkundungstermin stellt er die Identität von Käufer und Verkäufer fest, verliest den Vertrag und holt die Unterschriften der Vertragsparteien ein. Außerdem veranlasst er die Eintragung der Auflassung und der Vormerkung im Grundbuch, er kümmert sich um die Löschung von vorhandenen Belastungen und um die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch als Sicherheit für die finanzierende Bank. Die Höhe der Notar- und Gerichtskosten ist in der Gebührenordnung festgelegt. Sie betragen rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und sind in allen Bundesländern einheitlich. Ein Verhandlungsspielraum ist für den Käufer aufgrund der Regelung in der Gebührenordnung nicht gegeben.

Weitere Nebenkosten durch die Grunderwerbssteuer

Der Kauf einer Immobilie ist in Deutschland in der Regel ein steuerpflichtiger Vorgang. Das bedeutet, der Käufer des Objekts hat eine Grunderwerbssteuer zu bezahlen. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen zum Beispiel bei einer Schenkung oder bei einem Kauf unter Eheleuten. Sprechen Sie die Fachleute gerne an und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung beraten, um die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Die Höhe der Steuer ist deutschlandweit auf der Ebene der Bundesländer geregelt. Somit hat jedes Bundesland die Möglichkeit, die Grunderwerbssteuer selbst festzulegen. Die aktuell niedrigste Grunderwerbssteuer fällt unter anderem in Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz mit 3,5 Prozent des Kaufpreises an. Wer dagegen in Nordrhein-Westfalen oder in Schleswig-Holstein ein Objekt erwerben will, muss mit 5 Prozent rechnen. In Bayern beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent des notariellen Kaufpreises, sie liegt somit eher in einer moderaten Größenordnung.

Maklerprovisionen sind verhandelbar

Sofern ein Makler in den Immobilienkauf involviert ist, darf dieser eine Provision für seine Tätigkeit verlangen. Die Höhe der Provision ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt, eine Gebührenordnung kommt somit nicht zur Anwendung. Das bedeutet, dass diese Nebenkosten zwischen dem Käufer und dem Makler verhandelt werden dürfen beziehungsweise müssen. Prinzipiell werden die Maklerprovisionen nach marktüblichen Konditionen festgelegt. Im Bundesland Sachsen oder Thüringen sind somit andere Kosten zu erwarten als in Baden-Württemberg oder in Rheinland-Pfalz. In Bayern betragen Maklerprovisionen im Immobilienverkauf im Durchschnitt 7,14 Prozent des Kaufpreises. Diese Nebenkosten des Kaufs werden häufig vom Käufer getragen, wobei eine Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren ist. Nehmen Sie bei einem geplanten Kauf oder Verkauf einer Immobilie gerne Kontakt mit entsprechenden Fachleuten auf und lassen Sie sich zu den Varianten einer individuellen Verhandlung der Maklerprovision beraten.