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Bayrische Immobilien Makler

Was muss ich bei einem Privatverkauf beachten?

Immobilien privat verkaufen: Planung und Durchführung

Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, ihr Objekt privat zu verkaufen oder den Verkaufsprozess an einen Makler zu übertragen. Um Maklerkosten zu sparen, erscheint ein Immobilienverkauf in Eigenregie zwar reizvoll – doch damit dieser erfolgsversprechend ist, sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Informieren Sie sich hier darüber, was Privatverkäufer beachten sollten!

Natürlich ist es Ihnen möglich, Ihre Immobilie privat zu verkaufen, denn auf diese Weise können Sie den Kostenaufwand für den Immobilienmakler sparen. Allerdings steht diesem Vorteil ein immenser Nachteil gegenüber: Ein Privatverkauf ist zeit- und rechercheintensiv, weshalb sich die vermeintliche Ersparnis schnell relativieren kann. Sie müssen so zum Beispiel selbstständig den richtigen Angebotspreis ermitteln. Hierbei sollten Sie sorgfältig vorgehen, um letztendlich keine Verluste zu machen. Aufbauend auf die Preisgestaltung erfolgt die Objektvermarktung, die Sie breit aufstellen sollten. Inserate in kostenfreien und kostenpflichtigen Portalen sind ebenso hilfreich wie Mund-zu-Mund-Propaganda, Anzeigen in Zeitungen und ein Verkaufsschild am Haus. Doch dies ist nicht alles. Die Gestaltung der Anzeigen ist von größter Bedeutung und wirkt sich direkt auf den Verkaufserfolg aus. Homestaging, professionelle Fotos und informative Werbetexte sind hochwirksame verkaufsfördernde Maßnahmen. Informieren Sie sich umfangreich oder setzen Sie auf externe Unterstützung, um beim Immobilienverkauf Fehler zu vermeiden. Dadurch lassen sich tatsächlich unnötige Kosten sparen.

  • Privatverkauf Immobilie

Rechtliche Aspekte nach dem BGB: Sachmängelhaftung und Gewährleistungsausschluss

Gerade die rechtlichen Aspekte rund um den Immobilienverkauf bereiten Privatverkäufern Schwierigkeiten. Sie dürfen allerdings nicht vernachlässigt werden, denn ansonsten können hohe Kosten auf den Verkäufer zukommen. Nach § 439 BGB darf der Käufer Sie in Sachmängelhaftung nehmen, wenn das verkaufte Areal oder das sich darauf befindliche Bauwerk nicht frei von Sachmängeln ist. Auch ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss kann Sie vor Folgekosten nicht vollkommen schützen. Wenn Ihnen ein arglistiges Verschweigen von Mängeln nachgewiesen werden kann oder Sie für bestimmte Bereiche der Immobilie eine Garantieübernahme in den Vertrag integriert haben, können Sie zur Kasse gebeten werden. Ein rechtlicher Beistand bei der Vertragsgestaltung ist daher sehr ratsam, um unangenehme Überraschungen nach Vertragsunterzeichnung zu umgehen.

Verhandeln will gelernt sein

Besichtigungstermine sind für Sie sehr zeitintensiv, wenn Sie Ihr Objekt privat verkaufen. Es ist nicht wichtig, viele von ihnen zu haben, sondern mit den richtigen potenziellen Käufern. Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten Sie im Vorhinein durch ein zielgruppengerechtes Marketing und telefonische Vorgespräche die Kaufinteressenten bestmöglich auswählen. Steht ein Besichtigungstermin an, sollten Sie darauf hervorragend vorbereitet sein. Anstatt das Objekt mit allgemeinen Aussagen anzupreisen, ist es ratsam, durch Details zu begeistern. Sie sollten sich vorab überlegen, was der jeweilige Kaufinteressent sucht und wie Ihre Immobilie seine Wünsche erfüllt. Ein Beispiel: Ein großer Garten ist für Naturliebhaber und Familien ein Plus. Personen, die nur selten daheim sind, benötigen andere Verkaufsargumente. Menschenkenntnis und Empathie sind bei einem Verkaufsgespräch unerlässlich. Sie optimieren die Verhandlungsbasis und können dazu verhelfen, den bestmöglichen Preis für das Objekt zu erhalten. Wer sich diese Aufgabe nicht zutraut, ist mit einem Immobilienmakler besser beraten als das Objekt privat zu verkaufen. Gestalten Sie den Prozess des Immobilienverkaufs professionell und holen Sie so das Beste aus Ihrem Objekt heraus!